Datenschutzerkärung


Zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins, werden unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetztes neue Fassung (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern und der Organisationseinheit Fraktion, digital gespeichert:


a)Mitgliedsnummer,
b)Name,
c)Adresse,
d)Geburtsdatum,
e)Geschlecht,
f)Telefonnummer,
g)E-Mailadresse,
h)Bankverbindung,
i)Beiträge,
j)Zeiten der Vereinszugehörigkeit.


Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Die Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort. Im Falle von Wahlen ist der Verein verpflichtet, die obengenannten Daten, sowie den Beruf und die kommunalen Ehrenämter des jeweiligen Bewerbers an die Gemeinde im Zuge der Bewerbererklärung zu melden.

Zur Wahrnehmung der Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, den Mitgliedern, bei Darlegung eines berechtigten Interesses, Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewährt werden.
Im Zusammenhang mit Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.


Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Übermitteln, Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenen Daten in vorgenannten Ausmaß und Umfang dem zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund seiner rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft. Jedes Mitglied und jede(r) Funktionsträger(in) hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.


Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die seiner gesetzlichen oder satzungsgemäßen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht. Die Vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.